Unsere AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen flexparts.de für Versandbestellungen

§ 1 Vertragsabschluss

Vertragsabschlüsse erfolgen im Namen und für Rechnung der Firma flexparts, Frammersbach und ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sofern eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses Angebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Abgabe des Angebots (Absendedatum) annehmen. Der Annahme steht es gleich, wenn wir innerhalb dieser Frist dem Besteller die bestellte Ware oder Teillieferungen, zusenden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

Wird dem Besteller nach Überschreitung der angegebenen Frist die Ware zugesandt, so gilt dies als neues Angebot der Firma flexparts, Frammersbach. Der Besteller kann sodann dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware ablehnen, anderenfalls gilt dieses Angebot als angenommen.

Besteller im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als Unternehmer.

Als Verbraucher ist jede natürliche Person anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder gewerblich noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Preise und Zahlung

(1) Alle Preisangaben sind Eurobeträge und nur für die EU gültig. Die angegebenen Preise enthalten die zum Angebotszeitpunkt gültige gesetzliche Umsatzsteuer für die Bundesrepublik Deutschland. Bei Versendung der Ware sind Kosten für Verpackung, Versand und Transport in dem angegebenen Preis nicht enthalten. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

(2) Soweit nicht anders vereinbart wird, ist der Kaufpreis unverzüglich nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in der gesetzlichen Höhe berechnet, wobei die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ausdrücklich vorbehalten bleibt.

(3) Wird Vorkasse vereinbart werden Aufträge, die nicht innerhalb von drei Wochen ab Angebotsannahme angewiesen werden storniert und die Ware an unser Hauptlager bzw. den jeweiligen Zulieferer zurückgegeben.

Sollte der Besteller Unternehmer im Sinne des § 1 dieser AGB sein, so behalten wir uns bei vereinbarter Vorkasse und Stornierung des Auftrags nach einer Frist von drei Wochen wegen Nichtzahlung vor, eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Kaufpreises geltend zu machen.

§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme – oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 5 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlungen sämtlicher Forderung aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Verpfändungen oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstanden Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der ungebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das Selbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

(5) Wie verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel an neuen Waren für die Dauer von zwei Jahren, für Mängel an gebrauchten Sachen für die Dauer von einem Jahr gerechnet ab Übergabe der Ware, wenn der Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 1 dieser AGB zustande kommt.

Bei einem Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 1 dieser AGB beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr. Bei einem Verkauf von gebrauchten Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängel ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind durch den Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so ist der Besteller berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, d. h. nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu fordern. Wir können allerdings die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Es ist uns jedoch setzt Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(2) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Drittem unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Bei gebrauchten Waren stellen gebrauchstypische Abnutzungen keine Mängel dar. Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

(3) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport–, Wege–, Arbeits-, und Materialkosten, sind ausgeschlossen soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einem anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 9 Datenschutz

Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Bestellers ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung seiner Bestellung. Gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Bestellers.

§ 10 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Fa.flexparts / Steigerwald Inge

Unteres Hofreither Tal 20

97833 Frammersbach

flexparts@online.de

Fax 09355/970108

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich hierbei, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche zulässige Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen flexparts.de für Versandbestellungen

§ 1 Vertragsabschluss

Vertragsabschlüsse erfolgen im Namen und für Rechnung der Firma flexparts, Frammersbach und ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sofern eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses Angebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Abgabe des Angebots (Absendedatum) annehmen. Der Annahme steht es gleich, wenn wir innerhalb dieser Frist dem Besteller die bestellte Ware oder Teillieferungen, zusenden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
Wird dem Besteller nach Überschreitung der angegebenen Frist die Ware zugesandt, so gilt dies als neues Angebot der Firma flexparts, Frammersbach. Der Besteller kann sodann dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware ablehnen, anderenfalls gilt dieses Angebot als angenommen.
Besteller im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als Unternehmer.
Als Verbraucher ist jede natürliche Person anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder gewerblich noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Preise und Zahlung

(1) Alle Preisangaben sind Eurobeträge und nur für die EU gültig. Die angegebenen Preise enthalten die zum Angebotszeitpunkt gültige gesetzliche Umsatzsteuer für die Bundesrepublik Deutschland. Bei Versendung der Ware sind Kosten für Verpackung, Versand und Transport in dem angegebenen Preis nicht enthalten. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

(2) Soweit nicht anders vereinbart wird, ist der Kaufpreis unverzüglich nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in der gesetzlichen Höhe berechnet, wobei die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ausdrücklich vorbehalten bleibt.

(3) Wird Vorkasse vereinbart werden Aufträge, die nicht innerhalb von drei Wochen ab Angebotsannahme angewiesen werden storniert und die Ware an unser Hauptlager bzw. den jeweiligen Zulieferer zurückgegeben.
Sollte der Besteller Unternehmer im Sinne des § 1 dieser AGB sein, so behalten wir uns bei vereinbarter Vorkasse und Stornierung des Auftrags nach einer Frist von drei Wochen wegen Nichtzahlung vor, eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Kaufpreises geltend zu machen.

§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme – oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 5 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlungen sämtlicher Forderung aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Verpfändungen oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstanden Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der ungebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das Selbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

(5) Wie verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel an neuen Waren für die Dauer von zwei Jahren, für Mängel an gebrauchten Sachen für die Dauer von einem Jahr gerechnet ab Übergabe der Ware, wenn der Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 1 dieser AGB zustande kommt.
Bei einem Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 1 dieser AGB beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr. Bei einem Verkauf von gebrauchten Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängel ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind durch den Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so ist der Besteller berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, d. h. nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu fordern. Wir können allerdings die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Es ist uns jedoch setzt Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(2) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Drittem unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Bei gebrauchten Waren stellen gebrauchstypische Abnutzungen keine Mängel dar. Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

(3) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport–, Wege–, Arbeits-, und Materialkosten, sind ausgeschlossen soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einem anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 9 Datenschutz

Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Bestellers ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung seiner Bestellung. Gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Bestellers.

§ 10 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Fa.flexparts / Steigerwald Inge
Unteres Hofreither Tal 20
97833 Frammersbach
flexparts@online.de
Fax 09355/970108

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.


Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich hierbei, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche zulässige Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.